Wir möchten, dass Sie sich sowohl vor, als auch nach der Wahl für ein bestimmtes Fahrzeug in guten Händen wissen. Daher beraten Sie unsere Servicemitarbeiter umfassend, freundlich und kompetent zu jeder Zeit.
Vorführ-, Dienst- und Jahreswagen stehen Ihnen in unserem Autohaus zur Verfügung. Wir erstellen Ihnen gerne vorab ein maßgeschneidertes Angebot und laden Sie zu einer Probefahrt ein.
Sie können sich auf die Sicherheit der Fahrzeuge verlassen, denn unsere Meisterwerkstatt überprüft und kontrolliert regelmäßig alle Funktionen an Ihrem Automobil.
Weitere Leistungen unseres Service-Teams:
Was können wir für Sie tun?
Aktuelles Angebot
Garantiebedingungen:
30-34 Rue du Chemin
Vert 75011 Paris
+33 (0)1 85 56 97
00
www.carrenoir.com
STELLANTIS
30/10/2020
STL_20_13921_Logo_Stellantis_Pos_CMYK
ÉQUIVALENCE
QUADRICHROMIE
C 100 / M 80 / Y 0 / K
15
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d’exécution
créé sur Illustrator version
CC2020.
Stand:
03/2022
Garantiebedingungen Service-Checks/3 Monate Laufzeit
1.
Garantiegeber ist der
ausgebende Service Partner. Die Garantie gilt aus -
schließlich für die
Instandsetzung durch diesen Service Partner. Ersetzte
Teile werden Eigentum des
Service Partners. Der Service Partner wird den
Rechnungsbetrag für die
Behebung von Mängeln an dem benannten Fahr-
zeug übernehmen, soweit
diese Originalteile betreffen und im Rahmen des
Service-Checks als „O. K.“ eingestuft oder ersetzt wurden.
2.
Mit
der
Übergabe des Zertifikats garantiert der ausgebende Service
Partner Ihnen für Ihr
Fahrzeug den einwandfreien Zustand der Flüssig-
keitsstände bei der
Überprüfung sowie den der geprüften Teile für die
Dauer von drei Monaten ab
Ausstellungsdatum. In dieser Zeit auftretende
Mängel an den überprüften
Teilen – ausgenommen solche, die auf Unfall,
betriebsbedingten
Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung zurückzu-
führen sind – wird der
ausgebende Service Partner gegen Vorlage des von
ihm ausgestellten
Zertifikats kostenlos beheben.
3.
Alle
Instandsetzungsarbeiten aufgrund dieser Garantie sind, soweit zu-
mutbar, beim ausgebenden
Service Partner in Auftrag zu geben. Sofern die
Instandsetzung durch einen
anderen Service Partner derselben Marke wie
der des von der Garantie
gedeckten Fahrzeugs unumgänglich ist, legen Sie
die Kosten vor und rechnen
diese anschließend beim ausgebenden Service
Partner ab. Dazu sind das
Zertifikat und die Rechnung vorzulegen.
4.
Von
dieser
Garantie unberührt bleiben die allgemeinen Geschäfts-
bedingungen des ausgebenden
Service Partners. Diese Garantie gilt nicht
für Mängel, die auf
äußere, durch den ausgebenden Service Partner nicht
zu vertretende Einflüsse
zurückzuführen sind, sowie für Folgeschäden und
Abschleppkosten.
5.
Ausgabezeitraum der
Zertifikate: ganzjährig. Letzter Termin für das Geltend-
machen von
Garantieansprüchen ist jeweils drei Monate nach Ausstellungs-
datum des
Zertifikats.
6.
Ein Garantiefall muss
unverzüglich dem zertifikatsgebenden Service Partner
unter Vorlage des
Zertifikats gemeldet und das Fahrzeug für die Reparatur
zur Verfügung gestellt
werden